Das OLG München hat eine vorzeitige Entlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die wegen der NSU-Mordserie verurteilte Rechtsterroristin muss mindestens 24 Jahre Haft verbüßen und könnte frühestens 2035 freikommen.
NSU-Terroristin Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft
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